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Kosten & Krankenkasse5 Min. Lesezeit

Hörgeräte und Krankenkasse: So läuft die Abrechnung wirklich

Von der HNO-Verordnung bis zur Direktabrechnung: Wir erklären Schritt für Schritt, wie die Krankenkasse Ihr Hörgerät bezahlt – und was Sie selbst tun müssen (fast nichts).

Fachlich erstellt von den Hörakustik-Meistern bei SONEO.

Die kurze Antwort: Sie brauchen nur eine Verordnung vom HNO-Arzt. Damit kommen Sie zu SONEO, wir wählen gemeinsam ein Gerät aus – und die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir. Bei einem zuzahlungsfreien Gerät zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät. Ein neuer Anspruch besteht in der Regel alle 6 Jahre.

„Muss ich das bei meiner Kasse beantragen?“ ist eine der häufigsten Fragen in unserem Beratungsalltag – und die Antwort überrascht viele: Nein. Der Weg zum kassenfinanzierten Hörgerät ist deutlich einfacher, als die meisten denken. Hier ist der komplette Ablauf.

Schritt 1: Die Verordnung vom HNO-Arzt

Am Anfang steht der Besuch beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Stellt er eine versorgungspflichtige Hörminderung fest, erhalten Sie eine ärztliche Verordnung für Hörhilfen – umgangssprachlich das „Hörgeräte-Rezept“. Diese Verordnung ist der Schlüssel zur Kassenleistung. Übrigens: Einen ersten Anhaltspunkt liefert auch unser kostenloser Hörtest – mit dem Ergebnis können Sie gezielt zum HNO-Arzt gehen.

Schritt 2: Mit der Verordnung zum Hörakustiker

Mit der Verordnung kommen Sie direkt zu SONEO – eine Genehmigung der Kasse müssen Sie vorher nicht einholen. Wir messen Ihr Hörvermögen präzise, besprechen Ihre Alltagssituationen und stellen eine Auswahl passender Geräte zusammen: vom zuzahlungsfreien Kassengerät bis zur Premium-Lösung. Welche Preisklasse sich für wen lohnt, erklären wir im Artikel Hörgeräte-Preisklassen: Was den Unterschied wirklich ausmacht.

Schritt 3: Testen – die Kasse zahlt erst, wenn Sie zufrieden sind

Sie testen die ausgewählten Geräte mehrere Wochen unverbindlich in Ihrem echten Alltag. Erst wenn Sie sich entschieden haben, wird die Versorgung abgeschlossen und abgerechnet. Dieses Vergleichen ist ausdrücklich vorgesehen – nutzen Sie es.

Schritt 4: SONEO rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Festbetrag – als Richtwert rund 785 € pro Hörgerät, bei beidseitiger Versorgung für beide Geräte, plus Pauschalen für Otoplastik und Reparaturen. Die exakten Beträge regeln die Versorgungsverträge Ihrer Kasse. Für Sie entscheidend: SONEO rechnet als Vertragspartner direkt ab. Sie gehen nicht in Vorleistung, reichen nichts ein und zahlen bei einem zuzahlungsfreien Gerät nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät. Alle Details zu Preisen und Eigenanteilen finden Sie im Artikel Was kostet ein Hörgerät?

Der 6-Jahres-Zyklus: Wann zahlt die Kasse wieder?

In der Regel haben Sie alle 6 Jahre Anspruch auf eine neue Versorgung – die Technik entwickelt sich schließlich weiter. Früher geht es, wenn sich Ihr Hörvermögen deutlich verschlechtert hat oder das Gerät irreparabel defekt ist. Viele unserer Kunden wissen gar nicht, dass ihr Anspruch längst wieder besteht: Ein kurzer Blick auf das Kaufdatum lohnt sich. Innerhalb des Zyklus sind Reparaturen über die Reparaturpauschale der Kasse abgedeckt.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt?

Privatversicherte erhalten die Erstattung nach ihrem jeweiligen Tarif – hier lohnt ein kurzer Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine Anfrage beim Versicherer vor dem Kauf. Beamtinnen und Beamte kombinieren Beihilfe und private Restkostenversicherung; die Beihilfestellen erstatten Hörgeräte bis zu festgelegten Höchstbeträgen. Wir stellen Ihnen alle Unterlagen zusammen, die Sie für die Einreichung brauchen – fragen Sie uns einfach.

Unser Tipp: Kommen Sie mit Ihrer Verordnung einfach vorbei – den Rest erledigen wir. Noch keine Verordnung? Dann starten Sie mit dem kostenlosen Hörtest und vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Filialen im Saarland.

Häufige Fragen zum Thema

Was brauche ich, damit die Krankenkasse mein Hörgerät bezahlt?

Eine ärztliche Verordnung (das „Hörgeräte-Rezept“) vom HNO-Arzt. Damit kommen Sie direkt zu SONEO – alles Weitere, inklusive der kompletten Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, übernehmen wir für Sie.

Muss ich bei der Krankenkasse einen Antrag stellen?

Nein. Als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen rechnet SONEO direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie reichen nichts ein und gehen nicht in Vorleistung – bei einem zuzahlungsfreien Gerät zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät.

Wie oft habe ich Anspruch auf ein neues Hörgerät?

In der Regel alle 6 Jahre. Verschlechtert sich Ihr Hörvermögen deutlich oder ist das Gerät irreparabel defekt, ist auch eine frühere Neuversorgung möglich – wir prüfen das gerne für Sie.

Noch Fragen? Wir beraten Sie persönlich.

Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin an einem unserer vier Standorte im Saarland – oder rufen Sie uns einfach an.

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