Kosten & Krankenkasse5 Min. Lesezeit

Was kostet ein Hörgerät? Kosten, Krankenkasse und Zuzahlung 2026

Von zuzahlungsfrei bis Premium: Wir erklären transparent, wie sich Hörgerätepreise zusammensetzen und wie viel die Krankenkasse übernimmt.

Fachlich erstellt von den Hörakustik-Meistern bei SONEO.

Die kurze Antwort: Hörgeräte kosten zwischen 10 € Zuzahlung (zuzahlungsfreies Kassengerät) und rund 2.500 € pro Ohr (High-End). Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Festbetrag von rund 785 € pro Hörgerät – bei beidseitiger Versorgung für beide Geräte. Voraussetzung ist eine HNO-Verordnung; die Abrechnung mit der Kasse übernimmt SONEO komplett für Sie.

Die Frage nach den Kosten für Hörgeräte gehört zu den häufigsten in unserem Beratungsalltag. Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an – auf Ihren Hörverlust, Ihre Lebenssituation und Ihre Ansprüche. Die Preisspanne reicht von zuzahlungsfreien Kassengeräten bis zu Premium-Lösungen für rund 2.500 € pro Ohr.

Der Festbetrag der Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festbetrag von rund 785 € pro Hörgerät – bei beidseitiger Versorgung entsprechend für beide Geräte, plus Pauschalen für Otoplastik und Reparaturen. Die exakten Beträge richten sich nach den aktuellen Versorgungsverträgen Ihrer Krankenkasse. Das Gute: Bei SONEO rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung durch den HNO-Arzt.

Zuzahlungsfrei vs. privat aufzahlend

Jeder Hörakustiker ist verpflichtet, mindestens ein zuzahlungsfreies Hörgerät anzubieten. Sie zahlen nur die gesetzliche Rezeptgebühr von 10 € pro Gerät. Diese Geräte sind funktional gut und für viele Hörsituationen vollkommen ausreichend. Wer im Alltag anspruchsvollere Hörsituationen bewältigen muss – Meetings, Restaurantbesuche, Musik, Telefonate mit Bluetooth-Streaming – greift zu Mittelklasse- oder Premium-Modellen mit Eigenanteil.

Typische Preisklassen bei SONEO

  • Zuzahlungsfrei: 10 € pro Gerät (Rezeptgebühr)
  • Komfort-Klasse: ca. 400–800 € Eigenanteil pro Gerät
  • Oberklasse: ca. 1.000–1.500 € Eigenanteil pro Gerät
  • Premium / High-End: 1.800 € + Eigenanteil pro Gerät

Was ist im SONEO-Preis enthalten?

Bei SONEO sind im Preis immer enthalten: Hörtest, Anpassung, Testphase, Feinjustierungen, kostenlose Wartung während der gesamten Nutzungsdauer sowie kleinere Reparaturen. Versteckte Kosten gibt es nicht – wir besprechen jeden Euro vorher transparent.

Tipp: Kommen Sie mit Ihrer ärztlichen Verordnung zu einem kostenlosen Beratungstermin bei SONEO. Wir zeigen Ihnen, welche Geräte für Ihren Hörverlust in Frage kommen – von zuzahlungsfrei bis Premium.

Häufige Fragen zum Thema

Was kostet ein Hörgerät mit Zuzahlung der Krankenkasse?

Mit HNO-Verordnung zahlen Sie für ein zuzahlungsfreies Kassengerät nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät. Für Komfort- bis High-End-Geräte kommt ein Eigenanteil von etwa 400 € bis über 1.800 € pro Gerät hinzu.

Wie viel zahlt die Krankenkasse bei zwei Hörgeräten?

Die Krankenkasse übernimmt den Festbetrag für beide Geräte – als Richtwert rund 785 € je Hörgerät, plus Pauschalen für Otoplastik und Reparaturen. Die exakte Höhe regeln die Versorgungsverträge der jeweiligen Kasse. SONEO rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab; Sie zahlen bei einem zuzahlungsfreien Gerät nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät.

Wie oft zahlt die Krankenkasse ein neues Hörgerät?

In der Regel alle 6 Jahre. Bei einer deutlichen Verschlechterung des Hörvermögens oder einem irreparablen Defekt ist eine frühere Neuversorgung möglich.

Noch Fragen? Wir beraten Sie persönlich.

Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin an einem unserer vier Standorte im Saarland – oder rufen Sie uns einfach an.

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